Wann ist eine Waffe zugriffsbereit?
Welche Legitimationspapiere sind beim Führen einer Schusswaffe mitzuführen?
Muss der Schusswaffengebrauch in den Notwehrfällen unterbleiben, in denen der Angegriffene den Angriff auf andere Weise abwehren kann?
Muss im Notwehrfall vor dem Gebrauch der Schusswaffe der Angreifer gewarnt werden?
Ist in Notwehrfällen, bei denen von der Waffe Gebrauch gemacht werden darf, die Abgabe eines “Todesschusses” möglich?
Besteht die Notwehrsituation auch bei der Gefahr des Verlustes geringwertiger Gegenstände?
Ist der Schusswaffengebrauch als Notwehr gegenüber Kindern zulässig?
Ist Schusswaffengebrauch als Notwehr erforderlich, wenn der Angegriffene dem Angriff ausweichen kann?
Ist Signalpistolen zu führen erlaubnispflichtig?