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§ 34a GewO Testfragen

Beginnen Sie jetzt mit dem Beantworten der 35 Fragen zu: Bürgerliches Recht

Frage 001/035,   Frage-Nr. 20
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Sicherheitsmitarbeiter S stellt bei einer Behältnis Kontrolle fest, dass der ihm persönlich bekannte Betriebsangehörige B firmeneigene Geräte unbefugt mitnehmen will. Welche Aussagen zur Notwehr gemäß BGB sind richtig?
 S darf B solange festhalten, bis B das Gerät herausgibt.
 Die Notwehr kann auch zu Gunsten eines anderen angewendet werden.
 S darf das Firmeneigentum verteidigen, weil B gegenwärtig und rechtswidrig das Rechtsgut Eigentum seines Arbeitgebers angreift.
(2 Punkte)
Frage 002/035,   Frage-Nr. 218
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Ein Kunde beschädigt in einem Warenhaus aus Unaufmerksamkeit ein teures Gerät und versucht zu entkommen. Der Ladendetektiv sieht den Vorfall. Er kennt den Kunden persönlich.

Welche Aussage ist gemäß BGB richtig?
 Der Ladendetektiv ist verpflichtet, den Vorfall dem Warenhausbetreiber zu melden. Dieser kann den Kunden auf Schadensersatz verklagen
 Der Ladendetektiv ist verpflichtet, den Kunden festzunehmen, um das Diebesgut sicherzustellen
 Der Ladendetektiv darf den Kunden vorläufig festnehmen, um ihn später der Polizei zu übergeben
 Der Ladendetektiv darf den Kunden festnehmen, wenn erkennbar ist, dass die Polizei nicht rechtzeitg eintreffen wird
(2 Punkte)
Frage 003/035,   Frage-Nr. 223
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Wann liegt verbotene Eigenmacht gemäß BGB vor?
 Wenn eine Person ohne ihre Zustimmung in ihrem Besitz widerrechtlich gestört wird
 Wenn eine Person ohne ihre Zustimmung widerrechtlich festgehalten wird
 Wenn einer Person ohne ihre Zustimmung widerrechtlich Besitz entzogen wird
(2 Punkte)
Frage 004/035,   Frage-Nr. 343
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Welche Aussagen zur Notwehr sind richtig?
 Ein grundloser Angriff eines Menschen stellt ein Unrecht dar und darf durch Notwehr oder Nothilfe abgewendet werden
 Notwehr ist zulässig bei Angriffen gegen Leib und Leben, aber nicht bei Angriffen gegen Eigentum und Ehre
 Ein grundloser Angriff eines Schuldunfähigen darf durch Notwehr oder Nothilfe abgewendel werden
(2 Punkte)
Frage 005/035,   Frage-Nr. 154
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Wie unterscheiden sich die Notwehr und der Verteidigungsnotstand gemäß BGB?
 Bei der Notwehr geht der Angriff von einem Menschen aus
 Beim Verteidigungsnotstand geht der Angriff von einem Menschen aus
 Beim Verteidigungsnotstand droht eine Gefahr, die von einer Sache ausgeht
 Bei der Notwehr droht die Gefahr, die von einer Sache ausgehen kann
(2 Punkte)
Frage 006/035,   Frage-Nr. 348
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Welche Aussagen zum Verteidigungsnotstand gemäß BGB sind richtig?
 Der Verteidigungsnotstand erlaubt die Beschädigung oder Zerstörung einer fremden Sache, um eine durch sie drohende Gefahr abzuwenden
 Die Notstandshandlung muss zur Abwendung der Gefahr erforderlich sein. Die Beschädigung oder Zerstörung der Sache darf nicht außer Verhältnis zu der Gefahr stehen
 Die drohende Gefahr geht beim Verteidigungsnotstand ausschließlich von Sachen, Tieren, Witterungsverhältnissen oder Menschen aus
(2 Punkte)
Frage 007/035,   Frage-Nr. 156
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Wann ist die „Selbsthilfe des Besitzers“ gemäß § 859 BGB zulässig?
 Sie ist zulässig in Form der Besitzwehr oder Besitzkehr, wenn der Täter widerrechtlich und schuldhaft handelt
 Sie ist zulässig in Form der Besitzwehr bei beweglichen Sachen und Grundstücken
 Sie ist zulässig in Form der Besitzkehr bei Grundstücken, wenn der Täter auf frischer Tat betroffen wird
 Sie ist zulässig in Form der Besitzkehr bei beweglichen Sachen, wenn der Täter auf frischer Tat betroffen oder verfolgt wird
(2 Punkte)
Frage 008/035,   Frage-Nr. 13
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Was verstehen Sie unter "verbotener Eigenmacht"?
 Verbotene Eigenmacht stellt eine strafbare Handlung dar.
 Verbotene Eigenmacht ist eine Ordnungswidrigkeit.
 Verbotene Eigenmacht kann als Besitzstörung auftreten.
 Verbotene Eigenmacht ist ein Rechtfertigungsgrund.
(2 Punkte)
Frage 009/035,   Frage-Nr. 157
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Welche Aussagen zu Ansprüchen sind gemäß BGB richtig?
 Ansprüche wie Schadensersatzansprüche können nach einer unerlaubten Handlung entstehen
 Ansprüche können gegenüber Dritten entstehen, z.B. gegen einen Arbeitgeber. Ausgeschlossen sind Ansprüche gegen Familienmitglieder
 Ansprüche beinhalten das Recht, von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen
 Ansprüche entstehen ausschließlich durch Vertragsabschlüsse zwischen Privatpersonen
(2 Punkte)
Frage 010/035,   Frage-Nr. 219
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Was entscheidet bei der Notwehr über die Erforderlichkeit der Verteidigungshandlung?
 Die Schuldfähigkeit des Angreifers
 Die Intensität des Angriffs
 Die vom Angreifer eingesetzten Mittel
 Das Alter des Angreifers
(2 Punkte)
Frage 011/035,   Frage-Nr. 227
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Welche Aussagen zum Besitz sind gemäß BGB richtig?
 Eine Person verliert den Besitz an einer Sache, wenn der Eigentümer dieser Sache wechselt. Dies ist der Fall, wenn der Eigentümer die vermietete Wohnung an eine andere Person verkauft
 Eine Person erwirbt Besitz an einer Sache, wenn sie die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Sache erlangt. Ihr Verhalten muss erkennen lassen, dass sie die Sache besitzen will
 Eine Person verliert den Besitz an einer Sache, wenn sie die tatsächliche Sachherrschaft freiwillig oder unfreiwillig nicht mehr ausübt. Dies ist der Fall, wenn die Person eine Sache im Bus vergisst
(2 Punkte)
Frage 012/035,   Frage-Nr. 347
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Nach Dienstschluss bleibt ein Verkäufer eines Kaufhauses gegen den Willen des Arbeitgebers am Arbeitsplatz.

Welche Aussagen sind gemäß BGB richtig?
 Der Verkäufer verletzt das Hausrecht. Die Hausrechtsverletzung kann durch Notwehr abgewehrt werden
 Der Verkäufer begeht verbotene Eigenmacht in Form der Besitzstörung Deshalb darf der Kaufhausbetreiber ihn im Rahmen der Besitzwehr aus dem Geschäftsraum entfernen
 Der Verkäufer darf gemäß der allgemeinen Selbsthilfe mit Gewalt entfernt werden. Damit werden die Interessen des Kaufhausbetreibers gewahrt
(2 Punkte)
Frage 013/035,   Frage-Nr. 14
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Welche Eingriffsrechte als sogenannte Jedermanns Rechte sind Ihnen aus dem BGB bekannt?
 Selbsthilfe des Besitzes / Besitzdieners
 Familienrecht
 Sachrecht
 Verteidigender Notstand
(2 Punkte)
Frage 014/035,   Frage-Nr. 86
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: In welchen Fällen ist Nothilfe zulässig?
 Ein Passant sieht, wie zwei Jugendliche grundlos auf einen Obdachlosen einschlagen.
 Ein streunender Hund greift einen Menschen an.
 Eine Person wird von einem Räuber überfallen.
(2 Punkte)
Frage 015/035,   Frage-Nr. 15
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Sicherheitsdienst-Mitarbeiter sind als Besitzdiener grundsätzlich befugt, dieselben Selbsthilferechte auszuüben, wie sie dem Besitzer zustehen. Der Besitzdiener hat...
 ...nicht die gleichen Selbsthilferechte wie der Besitzer und kann sich gegen "verbotene Eigenmacht" nicht mit Gewalt erwehren.
 ...die gleichen Rechte wie der Besitzer (Auftraggeber) und darf z.B. eine unbekannte Person vom Objektgelände entfernen (Besitzwehr).
 ...nur dann das Recht einzugreifen, wenn er sich von Fall zu Fall vorher bei dem Besitzer das Recht zum Eingreifen bestätigen lässt.
 ...die gleichen Recht wie der Besitzer (Auftraggeber) und darf gestohlene Sachen aus dem Objekt auch nach Tagen dem vermeintlichen Dieb wegnehmen.
(2 Punkte)
Frage 016/035,   Frage-Nr. 342
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: A wird von B grundlos angegriffen. A verteidigt sich. Die Verteidigungshandlung des A muss gemäß der Notwehr erforderlich sein.

Was bedeutet dies?
 Wenn der Angegriffene nur ein Mittel zur Verfügung hat, darf er grundsätzlich dieses zur Beendigung des Angriffs wählen
 Eine Verteidigungshandlung gegenüber Kindern und Geisteskranken ist unzulässig
 Der Angegriffene muss das mildeste Mittel wählen, wenn ihm mehrere geeignete Mittel zur Verfügung stehen, um den Angriff zu beenden
(2 Punkte)
Frage 017/035,   Frage-Nr. 17
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Bei welchem Notstand muss der Eigentümer einer Sache den Eingriff in sein Eigentum dulden?
 Entschuldigender Notstand
 Verteidigender Notstand
 Rechtfertigender Notstand
 Angreifender Notstand
(2 Punkte)
Frage 018/035,   Frage-Nr. 391
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Zum Zweck der Selbsthilfe gemäß § 229 BGB kann der Verpflichtete festgenommen werden.

Welche Aussagen dazu sind richtig?
 Die Selbsthilfehandlung darf nicht weiter gehen, als zur Abwendung der Gefahr der Verwirklichung des Anspruchs erforderlich ist
 Der Festgenommene darf zum Zweck der Eigensicherung nach Waffen und gefährlichen Gegenständen durchsucht werden
 Die Festnahme des Schuldners setzt neben Fluchtverdacht voraus, dass obrigkeitliche Hilfe nicht rechtzeitig zu erlangen ist
(2 Punkte)
Frage 019/035,   Frage-Nr. 158
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Ein 5 jähriges Kind ist mit seinem Roller unbeabsichtigt gegen ein geparktes Fahrzeug eines Bewachungsunternehmens gefahren. Das Fahrzeug wurde beschädigt.

Welche Aussagen zu diesem Fall sind gemäß BGB richtig?
 Das Bewachungsunternehmen muss den Schaden selbst tragen, wenn die Eltern eine Verletzung der Aufsichtspflicht nicht nachgewiesen werden kann.
 Das Kind ist nicht schadensersatzpflichtig, aber die Eltern haften in jedem Fall für die Schäden im vollen Umfang
 Das Kind hat im Sinne der unerlaubten Handlung gemäß § 823 BGB fahrlässig fremdes Eigentum beschädigt und ist deshalb zum Schadensersatz verpflichtet.
 Da das 5 jährige Kind das siebte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist es nicht schadensersatzpflichtig
(2 Punkte)
Frage 020/035,   Frage-Nr. 349
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Welche Aussagen zu Schadensersatzansprüchen gemäß BGB sind richtig?
 Grundsätzlich ist der Zustand wiederherzustellen, der vor dem schädigenden Ereignis bestand
 lst der ursprüngliche Zustand nicht wiederherstellbar, erfolgt eine Entschädigung in Geld
 Schadensersatz ist immer in Form von Schmerzensgeld zu zahlen
(2 Punkte)
Frage 021/035,   Frage-Nr. 224
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Welche Aussagen zur allgemeinen Selbsthilfe sind gemäß § 229 BGB richtig?
 Die Selbsthilfe ist nur erlaubt, wenn der Schuldner nicht auf frischer Tat betroffen oder verfolgt wird und seine Identität nicht bekannt ist.
 Wer Selbsthilfe § 229 BGB eine Sache wegnimmt, zerstört oder beschädigt oder wer zum Zwecke der Selbsthilfe einen Verpflichteten, welcher der Flucht verdächtig ist festnimmt, handelt nicht widerrechtlich.
 Die Selbsthilfe ist unter den Voraussetzungen des § 229 BGB rechtmäßig. Notwehr gegen die Selbsthilfe ist unzulässig.
(2 Punkte)
Frage 022/035,   Frage-Nr. 153
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Welche Aussagen zum Selbsthilferecht des Besitzers sind beim Vorliegen der verbotenen Eigenmacht gemäß BGB richtig?
 Der Besitzer darf sich verbotener Eigenmacht nur mit Gewalt erwehren, wenn Hilfe durch die Polizei nicht rechtzeitig zu erwarten ist
 Der durch verbotene Eigenmacht erlangte Besitz ist fehlerhaft
 Der Besitzer darf sich verbotener Eigenmacht mit Gewalt erwehren
 Die Selbsthilfe darf nur derjenige Besitzer ausüben, dem die Sache gehört, gegen die sich die verbotene Eigenmacht richtet
(2 Punkte)
Frage 023/035,   Frage-Nr. 155
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Welche Aussage zur Verteidigungshandlung bei der Notwehr ist richtig?
 Der Angegriffene darf den Angriff sofort beenden. Deshalb ist es z.B. nicht erforderlich den Einsatz einer Schusswaffe anzudrohen
 Der Angegriffene muss in allen Notwehrsituationen auf die Verteidigungshandlung verzichten, wenn er dem Angriff ausweichen kann
 Der Angegriffene darf sich erst dann verteidigen, wenn es ihm möglich ist, fremde Hilfe zu holen
 Der Angegriffene darf die Verteidigungshandlung nur gegen den Angreifer und dessen Rechtsgüter richten
(2 Punkte)
Frage 024/035,   Frage-Nr. 340
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Welche Rechte hat der Eigentümer einer Sache gemäß BGB?
 Er kann grundsätzlich mit seiner Sache nach Belieben umgehen. Er muss aber dabei Gesetze und Rechte Dritter beachten
 Er kann mit seinem Eigentum tun und lassen, was er will. Rücksicht auf die Rechte anderer muss er nicht nehmen
 Er kenn eine andere Person von der widerrechtlichen Einwirkung auf seine Sache ausschließen, z. B. durch ein Hausverbot
(2 Punkte)
Frage 025/035,   Frage-Nr. 228
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Welche der Aussagen zur Notwehr gemäß BGB sind richtig?
 Die Notwehrhandlung erfordert eine Abwägung der Rechtsgüter
 Die Notwehr ist ein Rechtfertigungsgrund. Eine Schadensersatzpflicht kann entfallen
 Der Angriff muss gegenwärtig und widerrechtlich sein
 Der Angriff eines herrenlosen Tieres kann durch Notwehr abgewehrt werden
(2 Punkte)
Frage 026/035,   Frage-Nr. 341
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Welche Aussagen zum Schikaneverbot gemäß BGB sind richtig?
 Gegen das Schikaneverbot kann nur verstoßen, wer volljährg und damit schadensersatzpflichtig ist
 Die Ausübung eines Rechts ist unzulässig, wenn dies nur den Zweck haben kann, einem anderen Menschen Schaden zuzufügen
 Gegen die schikanöse Rechtsausübung ist Notwehr zulässig
 Die Schikane ist erfüllt, wenn zugleich eine verbotene Eigenmacht vorliegt
(2 Punkte)
Frage 027/035,   Frage-Nr. 225
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Wann handelt der Besitzer gemäß BGB rechtmäßig?
 Wenn er eine Person entfernt, die sich unbefugt in seinem Hausrechtsbereich aufhält
 Wenn er eine ihm weggenommene Sache dem auf frischer Tat betroffenen Täter wieder abnimmt, notfalls auch mit angemessener Gewalt
 Wenn er einen ihm weggenommenen Gegenstand einige Tage nach der Tat dem Täter wieder abnimmt
(2 Punkte)
Frage 028/035,   Frage-Nr. 217
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Wer ist Eigentümer gemäß BGB?
 Jemand, der Schmuck geerbt hat
 Jemand, der ein Fahrzeug gemietet hat
 Jemand, der nach Bezahlung einer Pizza diese ausgehändigt bekommen hat
 Jemand, der ein Fahrzeug gestohlen hat
 Jemand, der Geschäftsräume gemietet hat
(2 Punkte)
Frage 029/035,   Frage-Nr. 392
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Wie kann gemäß BGB der Besitz an einer Sache erworben werden?
 Durch die Schlüsselübergabe, z. B. der Schlüssel eines PKW
 Durch Freihalten einer Parklücke
 Durch Diebstahl
(2 Punkte)
Frage 030/035,   Frage-Nr. 89
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: B nimmt dem K dessen Notebook weg. Es liegt verbotene Eigenmacht durch Besitzentzug vor.

Darf K sein Selbsthilferecht in Form der Besitzkehr gemäß BGB ausüben?
 Ja, wenn er den B z. B. auf frischer Tat unmittelbar verfolgt.
 Ja, wenn er den B z. B. auf frischer Tat antrifft.
 Ja, wenn er den B z. B. am nächsten Tag antrifft.
(2 Punkte)
Frage 031/035,   Frage-Nr. 90
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Wann darf sich der Besitzer gemäß BGB verbotener Eigenmacht mit Gewalt erwehren?
 Wenn er verhindern will, dass sein falsch geparkter PKW von einem Abschleppunternehmen abtransportiert wird. Die Polizei hat das Abschleppunternehmen dazu beauftragt
 Wenn er einen Angriff gegen sein Leben abwenden will
 Wenn er verhindern will, dass sein geparkter PKW mutwillig beschädigt wird
 Wenn er eine Person am unbefugten Betreten seines Warenlagers hindern will
(2 Punkte)
Frage 032/035,   Frage-Nr. 393
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Welche Aussage zum Angriffsnotstand gemäß BGB ist richtig?
 Er erlaubt die Einwirkung auf die Sache eines unbeteiligten Dritten, um mit dieser eine gegenwärtige Gefahr abzuwenden
 Er erlaubt nur die Abwehr von Angriffen, die von Tieren ausgehen
 Er erlaubt die Einwirkung auf die Sache, von der die Gefahr ausgeht
(2 Punkte)
Frage 033/035,   Frage-Nr. 92
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: In welchen Fällen ist der Handelnde gemäß BGB grundsätzlich zum Schadensersatz verpflichtet?
 Im Falle von verbotener Eigenmacht, wenn durch diese ein Schaden entstanden ist
 Im Falle einer unerlaubten Handlung, wenn durch diese ein Schaden entstanden ist
 Im Falle einer Notwehr
 Im Falle eines Verteidigungsnotstands
(2 Punkte)
Frage 034/035,   Frage-Nr. 151
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Welche Rechtsgüter schützt der Angriffsnotstand gemäß § 904 BGB
 Er schützt nur die Rechtsgüter Leben und Gesundheit
 Er schützt Rechtsgüter aller Art
 Er schützt fremde Rechtsgüter jeder Art
 Er schützt die Rechtsgüter Eigentum und Besitz
(2 Punkte)
Frage 035/035,   Frage-Nr. 226
Kategorie: Bürgerliches_Recht
Frage: Muss eine Person, die widerrechtlich die Gesundheit oder das Eigentum einer anderen Person beeinträchtigt hat, gemäß BGB Schadensersatz leisten?
 Nein, sie muss keinen Schadensersatz leisten, wenn sie zur Tatzeit sechs Jahre alt ist
 Nein, sie muss keinen Schadensersatz leisten, wenn die Krankenkasse oder eine Versicherung den Schaden bezahlt
 Nein, sie muss keinen Schadensersatz leisten, wenn sie als Wachperson gehandelt hat
 Ja, sie muss z. B. Schadensersatz in Form der Erstattung von Reparaturkosten oder durch Ausgleich des Verdienstausfalls leisten
(2 Punkte)


Am Ende von dem Test erfolg eine gesamt Auswertung, die falsch beantworteten Fagen werden danach mit denn Fehlern und was richtig gewesen wäre angezeigt.

bewertung

Diese Webseite kann keinen Unterricht ersetzen, denn es wird an vielen Stellen sich Fragen ergeben, die hierin nicht beantwortet werden können (z. B. Verständnisfragen).

Jedoch soll es demjenigen eine Hilfe sein, sein Wissen zu dem schwierigen Thema zu testen.