nachdem ich die Sachkunde/GSSK vor rund 15 Jahren gemacht habe, wollte ich mal prüfen, ob ich ohne Vorbereitung heute noch bestehen würde. Vorweg: Ja, ich habe 4 Übungsprüfungen gemacht und hätte alle noch mit durchschnittlich 75% bestanden...es ist also ein bisschen was hängengeblieben
Bzgl. der Fragestellungen hat sich seit damals nichts geändert. Einige Fragen sind so gestellt, dass sie nicht eindeutig sind und man sie anders auslegen kann. Das habe ich damals schon kritisiert, aber das gibt die DIHK ja so vor...
Was mir aber aufgefallen ist:
Bei der Auswertung der falsch beantworteten Fragen hatte ich einige Male das Gefühl, dass die Antwortmöglichkeiten, die falsch waren, oder vergessen wurden, so gar nicht in der Frage standen?!?
Sind da vielleicht mal Fragen/Antworten geändert worden, ohne das Gegenstück anzupassen?
So oder so aber eine gute Seite zum Üben (oder auffrischen).
Kommentar:
Ja, die Antworten sind richtig!Strafbar macht sich nach § 44 BDSG, wer eine in § 43 Abs. 2 BDSG bezeichnete vorsätzliche Handlung gegen Entgelt oder in der Absicht, sich oder einen anderen zu bereichern oder einen anderen zu schädigen, begeht.
Voraussetzung für eine Strafbarkeit ist, dass die Tathandlung vorsätzlich erfolgt – eine dem § 43 Abs. 2 BDSG zur Erfüllung des Ordnungswidrigkeitentatbestands erforderliche „nur“ fahrlässige Tatbegehung reicht also nicht aus.