SUPER!
Vielen Dank für die Möglichkeit, hier die Tarife im Bewachungs-Sicherheitsgewerbe nachzuschauen!
Da es nicht ganz einfach ist, sie immer aktuell zu halten und manchmal, sie überhaupt zu finden, denn die Tarifparteien gehen sehr geizig damit um, finde ich es umso schöner, sie hier auf einem Haufen zu finden!
Prima Arbeit!

Wir werden unsere Schülerinnen und Schüler jetzt immer darauf hinweisen und die Seite auch noch einmal direkt verlinken!
Viele Grüße
Jan Lederer | Inhaber / GF
LEDERER_training
ONLINE-Schulungen zur Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung
Kommentar:
Ja, die Antworten sind richtig!Strafbar macht sich nach § 44 BDSG, wer eine in § 43 Abs. 2 BDSG bezeichnete vorsätzliche Handlung gegen Entgelt oder in der Absicht, sich oder einen anderen zu bereichern oder einen anderen zu schädigen, begeht.
Voraussetzung für eine Strafbarkeit ist, dass die Tathandlung vorsätzlich erfolgt – eine dem § 43 Abs. 2 BDSG zur Erfüllung des Ordnungswidrigkeitentatbestands erforderliche „nur“ fahrlässige Tatbegehung reicht also nicht aus.