Guten Abend, vielen Dank für die raschen Antworten. Ich hätte aber noch ein paar
Bei Frage 373 geht es um die Videoüberwachung im BDSG. Die vierte Antwort soll richtig sein, dort steht, dass auf die Videoüberwachung durch ein Schild aufmerksam gemacht werden muss z.B. im Eingangsbereich. Ist das nicht falsch? Es muss hingewiesen werden, aber es muss nicht unbedingt ein Schild sein? Es könnte z.B. auch auf andere Weise darauf hingewiesen werden, oder?