Please enable / Bitte aktiviere JavaScript!
Veuillez activer / Por favor activa el Javascript![ OK ]
www.34-a.de

Tariflöhne
im
Sicherheits­dienst

Tariflöhne in denn Bundesländern

Die Tarifvertäge der einzelnen Bundesländern gelten für alle Betriebe, die Sicherheitsdienstleistungen für Dritte erbringen. Betriebe im Sinne dieses Tarifvertrages sind auch selbstständige Betriebsabteilungen. Als selbstständige Betriebsabteilung gilt auch eine Gesamtheit von Arbeitnehmern eines Betriebes, die außerhalb des Betriebes Sicherheitsdienstleistungen erbringt. Für bestimmte Sicherheitsdienstleistungen können in denn einzelnen Bundesländer, gesonderte Tarifverträge abgeschlossen sein.



Baden-Württemberg

Zwischen dem BDSW und der Verdi
Gesonderte Tarifverträge folgende Sicher­heits­dienst­leistungen:

- Einsatz gewerblicher Arbeitnehmer auf Anlagen mit Zugang zum Schienennetzder DB Netz AG zur Sicherung gegen die Gefahren aus dem Eisenbahnbetrieb,
- Geld- und Werttransporte und Geld­bearbeit­ungs­dienste,
- Sicherheitsmaßnahmen an Verkehrsflughäfen nach dem LuftSiG


Bayern

Zwischen dem BDSW und der Verdi
Gesonderte Tarifverträge folgende Sicher­heits­dienst­leistungen:

- Geld- und Wertdienst­leist­ungen,
- Sicher­heits­dienst­leist­ungen an Verkehrs­flughäfen nach dem LuftSiG


Berlin / Brandenburg

Zwischen dem BDSW und der Verdi


Bremen

Zwischen dem BDSW und der Verdi


Hamburg

Zwischen dem BDSW und der Verdi


Hessen

Zwischen dem BDSW und der Verdi


Mecklenburg-Vorpommern

Zwischen dem BDSW und der Verdi


Niedersachsen

Zwischen dem BDSW und der GÖD


Nordrhein-Westfalen

Zwischen dem BDSW und der Verdi


Rheinland-Pfalz und Saarland

Zwischen dem BDSW und der Verdi


Sachsen

Zwischen dem BDSW und der GÖD


Sachsen-Anhalt

Zwischen dem BDSW und der Verdi


Schleswig-Holstein

Zwischen dem BDSW und der Verdi


Thüringen

Zwischen dem BDSW und der Verdi