Die Tarifvertäge der einzelnen Bundesländern gelten für alle Betriebe, die Sicherheitsdienstleistungen für Dritte erbringen. Betriebe im Sinne dieses Tarifvertrages sind auch selbstständige Betriebsabteilungen. Als selbstständige Betriebsabteilung gilt auch eine Gesamtheit von Arbeitnehmern eines Betriebes, die außerhalb des Betriebes Sicherheitsdienstleistungen erbringt. Für bestimmte Sicherheitsdienstleistungen können in denn einzelnen Bundesländer, gesonderte Tarifverträge abgeschlossen sein.
Baden-Württemberg | |||
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Zwischen dem BDSW und der Verdi | |||
Gesonderte Tarifverträge folgende Sicherheitsdienstleistungen: - Einsatz gewerblicher Arbeitnehmer auf Anlagen mit Zugang zum Schienennetzder DB Netz AG zur Sicherung gegen die Gefahren aus dem Eisenbahnbetrieb, - Geld- und Werttransporte und Geldbearbeitungsdienste, - Sicherheitsmaßnahmen an Verkehrsflughäfen nach dem LuftSiG |
Bayern | |||
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Zwischen dem BDSW und der Verdi | |||
Gesonderte Tarifverträge folgende Sicherheitsdienstleistungen: - Geld- und Wertdienstleistungen, - Sicherheitsdienstleistungen an Verkehrsflughäfen nach dem LuftSiG |
Berlin / Brandenburg | |||
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Zwischen dem BDSW und der Verdi |
Bremen | |||
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Zwischen dem BDSW und der Verdi |
Hamburg | |||
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Zwischen dem BDSW und der Verdi |
Hessen | |||
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Zwischen dem BDSW und der Verdi |
Mecklenburg-Vorpommern | |||
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Zwischen dem BDSW und der Verdi |
Niedersachsen | |||
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Zwischen dem BDSW und der GÖD |
Nordrhein-Westfalen | |||
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Zwischen dem BDSW und der Verdi |
Rheinland-Pfalz und Saarland | |||
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Zwischen dem BDSW und der Verdi |
Sachsen | |||
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Zwischen dem BDSW und der GÖD |
Sachsen-Anhalt | |||
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Zwischen dem BDSW und der Verdi |
Schleswig-Holstein | |||
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Zwischen dem BDSW und der Verdi |
Thüringen | |||
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Zwischen dem BDSW und der Verdi |